Ist ein Fahrzeug beim Beladen noch in Betrieb?
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fertigbeton wurde von einem Betonmischfahrzeug über eine Rutsche in den Trichter eines Betonpumpenfahrzeugs geleitet und von diesem durch einen Schlauch zur Schalsteinmauer gepumpt. Der Unfall ereignete sich durch den vom Betonpumpenfahrzeugs aufgebauten Druck, sodass sich keine spezifische Gefährlichkeit des Betonmischfahrzeugs, sondern eine solche des Betonpumpenfahrzeugs verwirklicht hat. Der Unfall ereignete sich daher nicht beim Betrieb des Betonmischfahrzeugs.OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025
- Hier: Keine Haftung, wenn die Mobilität des unfallbeteiligten Baggers durch eine durch die Benützung des Baggerarms ausgelöste automatische Sperre aller Antriebsräder und zudem eine Fixierung des Unterwagens sowohl durch den Planierschild als auch am Heck befindliche zwei Stützen aufgehoben ist.OGH 8 ObA 13/23d, 29.03.2023
- Kein Gefahrenzusammenhang bei Herabwerfen von Ladegut.OGH 2 Ob 198/18h, 29.11.2018
- Der Betrieb eines Hubstaplers ist erst als beendet anzusehen, wenn das zu transportierende Gut aus der Transportsicherung entlassen und stabil abgestellt bzw gelagert wurde.OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017
- Ein Unfall, der sich im Zuge von Übungstätigkeiten mit einer am Kraftfahrzeug befestigten Vorrichtung (hier: Rohrgreifer) zur Vorbereitung eines später vorgesehenen Be- und Entladens ereignet, steht mit dem "eigentlichen Vorgang" des Be- und Entladens und daher mit der Nutzung als Kraftfahrzeug in keinem sachlichen Zusammenhang.OGH 2 Ob 181/15d, 28.06.2016
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Reißen des Hebegurts beim Entladen des LKWs mit einem Gabelstapler.OGH 9 ObA 52/11d, 28.06.2011
- Hier: Entladen von mit Stahlbändern umgebenen Holzpaketen aus einem LKW stellt einen Betriebsvorgang dar, zumal der Unfall durch ein Verschieben der Holzpakete infolge Kontakts von Holzstücken mit der Planenverstrebung des LKW verursacht wurde.OGH 2 Ob 251/08p, 10.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 17.
- OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 13/23d, 29.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 183/22h, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 135/18m, 26.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 83/16v, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 188/16k, 23.02.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 181/15d, 28.06.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EKHG §1 IIIA
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.