Gilt der Sturz beim Aussteigen aus dem Bus als Betriebsunfall?
günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Verkehrsbetriebe, Fußgänger
Ja. Das Aussteigen der Fahrgäste gehört noch zum Betrieb des Autobusses. Überqueren Sie danach die Straße, nachdem der Bus seine Fahrt fortgesetzt hat, zählt das nicht mehr dazu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1959)
Das Aussteigen der Fahrgäste gehört noch zum Betrieb eines Autobusses.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht mehr aber deren anschließendes Überqueren der Straße, nachdem der Bus seine Fahrt fortgesetzt hat.OGH 2 Ob 53/84, 25.09.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §1 IIIB; KraftfVerkG §7
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