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Reicht es, wenn ich mich nur auf mein Grundrecht berufe?

betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Arbeitnehmer
Das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz sichert Ihnen zu, dass Ihnen ein wirksames Rechtsmittel offensteht. Es greift aber nur zusammen mit einem Recht aus dem Unionsrecht, das verletzt sein soll. Sie müssen diese Verletzung daher nachvollziehbar behaupten.

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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art 47 Abs 1 GRC garantiert, dass einem Betroffenen ein effektiver Rechtsbehelf zur Verfügung steht. In den Schutzbereich dieses Grundrechts fällt die Verletzung von (subjektiven) Rechten oder von Freiheiten, die durch Unionsrecht garantiert werden. Art 47 GRC ist akzessorisch zur Geltendmachung der Verletzung eines entsprechenden materiellen Rechts. Die Rechtsverletzung muss in Form einer materiellen Rüge schlüssig behauptet werden. Eine solche Rüge kann sich auf die materielle Unionsrechtswidrigkeit oder auf die Ungültigkeit des unionsrechtlichen Rechtsakts beziehen. Der effektive Rechtsschutz bezieht sich auf die effektive Durchsetzung der materiellen Rüge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

GRC Art47

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