Muss ich behaupten, dass ein Gesetz gegen EU-Recht verstößt?
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit Unionsrecht ist grundsätzlich eine Rechtsfrage, für deren Lösung es tatsächlicher Feststellungen in der Regel nicht bedarf.OGH 8 ObA 53/23m, 29.08.2023
- Hier: Das gilt auch wenn die Unionsrechtswidrigkeit vom Inhalt von Lizenzvereinbarungen abhängt.OGH 4 Ob 219/21s, 25.01.2022
- Eine weitere Klärung der hier relevanten Rechtsfragen durch das Ergebnis der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsersuchen ist nicht zu erwarten; dies hat sich durch die zwischenzeitlich vorliegende Entscheidung des EuGH zu C‑3/17, Sporting Odds, bestätigt.OGH 4 Ob 38/18v, 22.03.2018
- Im Rahmen des Hauptprozesses sind Feststellungen darüber zu treffen, ob die konkrete Ausgestaltung des Glücksspielmonopols „wirklich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolgt und [...] tatsächlich dem Anliegen entspricht, in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern oder die mit diesen Spielen verbundene Kriminalität zu bekämpfen“.OGH 4 Ob 68/15a, 16.06.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 8 ObA 53/23m, 29.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 48/18x, 15.05.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.
Ja. Auch bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht müssen Sie den Zusammenhang zwischen dem Verstoß und Ihrem Schaden nachweisen. Eine Umkehr der Beweislast zu Ihren Gunsten gibt es dabei nicht.