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Rechnet das Gericht meine Einkünfte von selbst zusammen?

betrifft Schuldner, Gläubiger, Treuhänder
Nein. Die Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte von verschiedenen Stellen ordnet das Gericht nicht von sich aus an. Es braucht dafür den Antrag eines Berechtigten, etwa des Treuhänders, eines Gläubigers oder des Schuldners selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 15.05.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Eine Entscheidung nach § 292 Abs 2 EO (§ 205 IO) ist nicht von Amts wegen zu fassen, sondern nur auf Antrag eines dazu Berechtigten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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