Was gilt, wenn unklar ist, ob meine Forderungen zusammenhängen?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Konsumenten
Dann werden sie nicht zusammengerechnet. Die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche ist die Ausnahme von der Regel, dass jeder Anspruch für sich zählt. Im Zweifel bleibt es bei der getrennten Betrachtung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
§ 55 Abs 1 JN ist als Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzusammenrechnung anzusehen. Daher scheidet eine Zusammenrechnung im Zweifel aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Geldanspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens wegen Beteiligung an von Dritten begangenen Bildnisschutzverletzungen nach §§ 78, 87 Abs 2 UrhG und Datenschutzverletztungen nach Art 82 DSGVO, § 29 Abs 1 DSG („Shitstorm“) einerseits und den auf § 1330 Abs 2 ABGB gestützten Ansprüchen auf Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs eigener kreditschädigender Äußerungen der Beklagten andererseits.OGH 6 Ob 86/25b, 26.05.2026
- Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte.OGH 7 Ob 28/20y, 19.02.2020
- Tatsächlich betreffen die in RIS-Justiz RS0122950 genannten Entscheidungen ‑ ausgenommen 3 Ob 52/08f (SZ 2008/50; Zuständigkeit) ‑ Fragen der Rechtsmittelzulässigkeit im Zusammenhang mit Zweifeln über das Vorliegen der Zusammenrechnungsvoraussetzungen des § 55 Abs 1 JN. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung insbesondere mit der vom Gesetzgeber gedachten Reichweite des § 55 JN erfolgte in diesen Entscheidungen nicht.OGH 5 Ob 169/13h, 30.06.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 30.
- OGH 5 Ob 72/25m, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/24k, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/20g, 07.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 85/20s, 23.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/20i, 27.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/19g, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/16b, 20.04.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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