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Wann gilt ein Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine?

günstig für Halter betrifft Halter, Bauunternehmer, Arbeitnehmer, Geschädigte, Versicherer
Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen wie Auslegestützen vorübergehend aufgehoben ist. Zusätzlich muss es auf eine artfremde Weise eingesetzt werden, die mit seinen typischen Aufgaben als Fahrzeug nichts zu tun hat. Beides muss zusammentreffen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine) verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen (etwa Auslegestützen), die seine Fortbewegung blockieren, vorübergehend aufgehoben wird und es in einer artfremden, mit den typischen Funktionen des Fahrzeugs in keinem Zusammenhang stehenden Weise eingesetzt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AKHB 2015 Art8; EKHG §1 I; EKHG §1 IIIA; EKHG §1 IIIB; KHVG §2 Abs1; KHVG §4 Abs1 Z4; VOEG §6 Abs3

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