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Wann ist ein Fahrzeug im Sinn des Gesetzes in Betrieb?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Fahrzeughalter, Lenker
Ein Fahrzeug ist in Betrieb, wenn es so arbeitet, wie es seinem Zweck entspricht. Bei einem Kraftfahrzeug ist dieser Zweck die Fortbewegung samt Transport von Personen und Lasten, also die Verwendung als Fahrmittel mit eigener Maschinenkraft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Betrieb einer Maschine ist in dem ihrem Zweck entsprechenden Funktionieren zu erblicken. Dieser Zweck ist bei einem Kraftfahrzeug die Fortbewegung in Verbindung mit dem Transport von Personen und Lasten (vgl SZ 11/8, 2 Ob 309/53).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058081 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Genannte Normen

EKHG §1 I; EKHG §1 IIIA

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Kein Ersatz für entgangene Nutzung

Die bloße Möglichkeit, eine Sache zu nutzen, ist neben ihrem Wert kein eigener Vermögenswert. Für den Verlust dieser Möglichkeit gibt es daher keinen gesonderten Ersatz.

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