Wann gehört ein Zaun beiden Nachbarn gemeinsam?
betrifft Nachbarn, Grundeigentümer
Eine Grenzeinrichtung wie ein Zaun oder eine Mauer liegt nur dann vor, wenn sie sich zum Teil auf beiden Grundstücken befindet. Steht die Anlage zur Gänze auf einem Grundstück, ist sie keine gemeinsame Grenzeinrichtung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2013)
Der Begriff der Grenzeinrichtung (Scheidewand) umfasst Einrichtungen, die sich im Grenzbereich „zwischen zwei Grundstücken“ befinden, das heißt, jeweils zum Teil auf beiden Grundstücken.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 7 Ob 210/20p, 24.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 75/19x, 17.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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