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Gilt der alte Zaun als Grenze zwischen unseren Grundstücken?

betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ja, wenn die Grenze nicht im Grenzkataster eingetragen ist und Sie sich mit dem Nachbarn nicht einigen. Zuerst zählen gesetzte Grenzzeichen wie Grenzsteine oder Metallmarken, sonst die Naturgrenze: Mauer, Zaun, Baum, Böschungskante oder ein langjähriger ruhiger Besitzstand. Ob Sie beide diese Grenze anerkannt haben, spielt keine Rolle.

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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Besteht Streit über den eigentumsrechtlichen Grenzverlauf, so ist die richtige Grenze laut aktuellem Grundbuchsstand festzustellen. Dabei ist nicht auf die Mappengrenzen abzustellen. Sind die Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen und besteht zwischen den Grundnachbarn keine Einigkeit, so bestimmt sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach unbedenklichen objektiven Grenzzeichen (Grenzsteine, Metallmarken, Grenzpflöcke) oder nach der Naturgrenze (Mauern, Zäune, Bäume, Böschungskanten, natürliche Grenzlinien, langjähriger ruhiger Besitzstand).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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