Ist mein Zeitausgleich wie Lohn zu behandeln?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es besteht kein Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers von einer Zeitausgleichsvereinbarung im Fall der Erkrankung während des Zeitausgleichs.OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025
- Hier: Zeitguthaben nach § 30 NÖ LBG.OGH 9 ObA 62/18k, 27.02.2019
- Hier: Vom Dienstgeber im Rahmen der Dienstplangestaltung nach § 76 NÖ LBG bzw § 36 Abs 1 NÖ LVBG iVm § 71 DPL 1972 einseitig angeordneter Zeitausgleich.OGH 9 ObA 10/18p, 27.02.2018
- Soweit Zeitguthaben durch Zeitausgleich unter Anrechnung auf die Normalarbeitszeit verbraucht wurden, liegen daher keine Überstunden vor.OGH 8 ObA 7/17p, 25.10.2017
- Die Gewährung einer auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden Ersatzruhezeit für den Nachtdienst ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung von Arbeitskraft.OGH 9 ObA 107/16z, 17.11.2016
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Nicht verbrauchtes Zeitguthaben aus Überstunden, das nicht in einen fälligen Geldanspruch umgewandelt wurde, ist nicht „Arbeitsentgelt“.OGH 8 ObS 4/14t, 28.04.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 14.
- OGH 8 ObA 26/25v, 20.05.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 61/25s, 20.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 34/23z, 18.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 16/23w, 29.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 62/18k, 27.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 7/17p, 25.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 107/16z, 17.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 64/15t, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 51 · Insolvenzforderungen
- IO § 156 · Rechtswirkungen des Sanierungsplans
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zeitausgleich ist keine bloß unbezahlte Ruhezeit, sondern eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.
Ihr Zeitguthaben bleibt bestehen. Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, wird das Entgelt dafür nicht fällig, und Sie können das Guthaben weiterhin in Freizeit verbrauchen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht daraus keine sofort fällige Geldforderung und beendet Ihr Arbeitsverhältnis auch nicht vorzeitig.