Gilt für Rettungsfahrer der Kollektivvertrag der Taxis?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rettungsdienste
Nein. Rettungs- und Krankentransporte fallen nicht unter das Mietwagengewerbe im Sinn des Kollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. Dieser Kollektivvertrag ist auf solche Transporte daher nicht anzuwenden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Rettungs‑ und Krankentransporte sind nicht im Begriff des Mietwagengewerbes iSd Kollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) erfasst.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 2/18d, 23.03.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KollV für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) allg; KollV des Österreichischen Roten Kreuzes allg
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Kollektivvertragsfähigkeit für Hausbesorger
Arbeitsrecht · Kollektivvertrag im Mischbetrieb
Arbeitsrecht · Unmittelbare Wirkung des Kollektivvertrags
Arbeitsrecht · Mindestlohntarif für soziale Dienste
Versicherung · Deckung trotz Vertrag mit dem Verletzten