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Gilt für Rettungsfahrer der Kollektivvertrag der Taxis?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rettungsdienste
Nein. Rettungs- und Krankentransporte fallen nicht unter das Mietwagengewerbe im Sinn des Kollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. Dieser Kollektivvertrag ist auf solche Transporte daher nicht anzuwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Rettungs‑ und Krankentransporte sind nicht im Begriff des Mietwagengewerbes iSd Kollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) erfasst.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KollV für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) allg; KollV des Österreichischen Roten Kreuzes allg

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