Welches Recht gilt, wenn eine Ehe für ungültig erklärt wird?
betrifft Ehegatten, Partner, Antragsteller, Behörden
Für die Ungültigerklärung einer Ehe gilt die europäische Verordnung über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht nicht. Ausgenommen sind alle Verfahren, in denen eine Ehe wegen Mängeln bei ihrer Eingehung beseitigt wird. Welches Recht anzuwenden ist, richtet sich daher weiterhin nach den österreichischen Kollisionsregeln.
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Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Die Ungültigerklärung einer Ehe wird nicht vom sachlichen Anwendungsbereich der „Rom III‑VO“ erfasst. Ausgenommen sind sämtliche Verfahren, die die Ehe infolge von Mängeln bei ihrer Eingehung aufheben, wobei die Frage, ob die Ungültigerklärung ex tunc oder ex nunc wirkt, nicht maßgeblich ist. Dazu zählen insbesondere ex tunc wirkende Verfahren wie die Nichtigerklärung der Ehe. Das für die Nichtigkeit der Ehe maßgebende Recht ist daher weiterhin nach §§ 16, 17 IPRG zu bestimmen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 32/25a, 25.04.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
IPRG §16; IPRG §17; Rom III-VO Art1 Abs2 litc; Erwägungsgrund 10 allg
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