Zum Inhalt springen

Gilt eine im Ausland ausgesprochene Privatscheidung in Österreich?

günstig für Ehefrau betrifft Ehegatten, Zugewanderte, Geschiedene
Nein, wenn österreichisches Recht anzuwenden ist. Eine Ehe kann dann nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden werden; eine Scheidung durch bloßes Rechtsgeschäft kennt das österreichische Recht nicht. Die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann widerspricht zudem den inländischen Grundwertungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Wenn nach § 18 Abs 1 Z 1 iVm § 20 Abs 1 IPRG österreichisches Sachrecht anzuwenden ist, kann eine Ehe nur durch Entscheidung eines Gerichtes geschieden werden, sodass ausländische Privatscheidungen nicht wirksam sind. Anderes würde nur dann gelten, wenn nach dem von § 20 IPRG berufenen Recht eine derartige Privatscheidung vorgesehen ist und diese überdies nicht dem inländischen ordre public widerspricht. Da das österreichische Recht eine Scheidung durch Rechtsgeschäft nicht kennt, ist die in Pakistan in Form des talaq ausgesprochene Ehescheidung unwirksam. Außerdem widerspricht die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht (talaq) dem inländischen ordre public.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §97 Abs2 Z1; EheG §46; IPRG §6; IPRG §18 Abs1 Z1; IPRG §20

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Anerkennung ausländischer Scheidungen
Familienrecht · Form der Eheschließung im Ausland
Familienrecht · Anwendbares Recht bei der Ehescheidung
Familienrecht · Grundwertungen gegen ausländisches Recht
Familienrecht · Maßgebliches Recht für Ehevoraussetzungen