Gilt eine im Ausland ausgesprochene Privatscheidung in Österreich?
günstig für Ehefrau betrifft Ehegatten, Zugewanderte, Geschiedene
Nein, wenn österreichisches Recht anzuwenden ist. Eine Ehe kann dann nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden werden; eine Scheidung durch bloßes Rechtsgeschäft kennt das österreichische Recht nicht. Die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann widerspricht zudem den inländischen Grundwertungen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Wenn nach § 18 Abs 1 Z 1 iVm § 20 Abs 1 IPRG österreichisches Sachrecht anzuwenden ist, kann eine Ehe nur durch Entscheidung eines Gerichtes geschieden werden, sodass ausländische Privatscheidungen nicht wirksam sind. Anderes würde nur dann gelten, wenn nach dem von § 20 IPRG berufenen Recht eine derartige Privatscheidung vorgesehen ist und diese überdies nicht dem inländischen ordre public widerspricht. Da das österreichische Recht eine Scheidung durch Rechtsgeschäft nicht kennt, ist die in Pakistan in Form des talaq ausgesprochene Ehescheidung unwirksam. Außerdem widerspricht die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht (talaq) dem inländischen ordre public.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier das Anerkennungshindernis des § 97 Abs 1 Z 1 AußStrG liegt nicht vor, wenn die Ehefrau von Anfang an mit der einseitigen Verstoßung einverstanden war.OGH 6 Ob 115/19h, 27.11.2019
- Hier: Widerspruch zum inländischen (materiellen) ordre public, wenn sie ohne das Einverständnis der Frau erfolgte.OGH 6 Ob 115/19h, 27.11.2019
- Ein solcher Verstoß kann durch Parteienvereinbarung nicht saniert werden.OGH 7 Ob 10/08h, 07.02.2008
- Hier: Entscheidung eines ägyptischen Amtsgerichts.OGH 3 Ob 130/07z, 28.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 115/19h, 27.11.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §97 Abs2 Z1; EheG §46; IPRG §6; IPRG §18 Abs1 Z1; IPRG §20
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