Welches Recht entscheidet, ob meine Auslandsehe gültig ist?
betrifft Ehegatten, Partner, Zuwanderer, Behörden
Das für die Voraussetzungen einer Eheschließung maßgebliche Recht bestimmt nicht nur, welche Voraussetzungen bestehen, sondern auch, welche Folgen ihre Verletzung hat. Erfasst sind alle Folgen, die dieses Recht an die Missachtung knüpft. Eine solche Wirkung betrifft immer die gesamte Ehe, gleich ob nur das Recht eines der beiden Partner verletzt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
§ 17 IPRG regelt nicht nur die sachlichen Ehevoraussetzungen, sondern auch die Rechtsfolgen einer Verletzung der sachlichen Ehevoraussetzungen, und zwar alle Rechtsfolgen des maßgeblichen Rechtes, die an die Missachtung sachlicher Voraussetzungen geknüpft sind. Von einer Wirkung einer derartigen Verletzung wird immer das gesamte Eheverhältnis erfasst, unabhängig davon, ob die Verletzung beide Personalstatute oder nur eines von ihnen betrifft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufhebung der Ehe.OGH 3 Ob 91/08s, 03.09.2008
- Zu diesen sachlichen Voraussetzungen zählen auch Konsenserfordernisse.OGH 3 Ob 91/08s, 03.09.2008
- Zu den materiellen Voraussetzungen zählt auch das Fehlen einer gültigen Vorehe.OGH 2 Ob 267/98y, 29.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 Ob 32/25a, 25.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
IPRG §17
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