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Darf ich als Teilzeitkraft weniger Zulagen bekommen als Vollzeitkollegen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Entgelt- und Arbeitsbedingungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Auch betriebliche Zulagen stehen Ihnen zu, umgerechnet auf Ihre Arbeitszeit. Eine Schlechterstellung nur wegen der Teilzeit ist nicht erlaubt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Von § 19d Abs 6 AZG sind grundsätzlich die gesamten Entgelt‑ und Arbeitsbedingungen erfasst. Bei der Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten sind dieselben Grundsätze anzuwenden, wie sie auch für Vollzeitbeschäftigte gelten. Insbesondere ist bei unternehmensinternen Zulagen, umgerechnet auf die Arbeitszeit, keine Schlechterstellung erlaubt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AZG §19d Abs6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Freiwillige Leistungen und Gleichbehandlung

Ihr Arbeitgeber darf freiwillige Zuwendungen an Bedingungen knüpfen und auf bestimmte Gruppen von Beschäftigten beschränken. Die Grenze ist erreicht, wenn er dabei willkürlich oder aus sachfremden Gründen unterscheidet. Dann verstößt er gegen die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung.

günstig für Arbeitgeber Höhe der Entgeltfortzahlung

Sie bekommen so viel, wie Sie vor der Verhinderung verdient haben. Mehr als bisher steht Ihnen nicht zu; Doppelbezüge gibt es für diese Zeiten nicht. Bei Provisionen wird nach dem bisherigen Durchschnitt gerechnet.

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