Was gilt, wenn im Außerstreitverfahren das falsche Gericht entschied?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Hat ein örtlich unzuständiges Gericht entschieden, macht das die Entscheidung in der Regel nicht ungültig; dieser Mangel bleibt meist folgenlos, weil er die Richtigkeit der Entscheidung üblicherweise nicht beeinflusst. War das Gericht dagegen sachlich unzuständig, ist das Verfahren nichtig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1951)
Die örtliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes bildet im Außerstreitverfahren keine Nullität, wohl aber die sachliche Unzuständigkeit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein bloßer Verstoß gegen die Geschäftsverteilung ist kraft Größenschlusses wie eine örtliche Unzuständigkeit zu behandeln.OGH 4 Ob 9/23m, 28.02.2023
- Die örtliche Unzuständigkeit bildet keinen Aufhebungsgrund nach § 56 AußStrG 2005 und bleibt daher in der Regel sanktionslos. Auch ein „wesentlicher Mangel, welcher eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Sache verhindert“ (§ 57 Z 4 AußStrG 2005) liegt nicht vor, weil die örtliche Unzuständigkeit alleine in der Regel nicht geeignet ist, die Richtigkeit der Entscheidung zu beeinflussen.OGH 6 Ob 63/18k, 28.03.2018
- Keine Nichtigkeit, wenn rechtlich geschützte Interessen<br/>nicht beeinträchtigt werden.OGH 5 Ob 756/82, 23.11.1982
- Unrichtige Verneinung der Zuständigkeit stellt<br/>grundsätzlich keine Nullität dar (wenn nicht Rechtsverweigerung<br/>droht). Entgegen 1 Ob 160/74 ua, wie RZ 1968,215, SZ 43/228 ua.OGH 7 Ob 785/79, 06.12.1979
- Der Mangel der örtlichen<br/>Zuständigkeit ist im Außerstreitverfahren bei sonstiger Nichtigkeit<br/>in jeder Verfahrenslage vom Amts wegen wahrzunehmen.OGH 7 Ob 119/73, 04.07.1973
- Verletzung der örtlichen Zuständigkeitsvorschriften muß<br/>nicht Nichtigkeit zur Folge haben.OGH 1 Ob 48/72, 15.03.1972
- Nichtigkeit liegt vor, wenn zu Unrecht in einer zur<br/>Rechtsverweigerung führenden Weise eine Verfahrensvoraussetzung -<br/>hier die inländische Gerichtsbarkeit - verneint wird.OGH 8 Ob 231/71, 22.12.1971
- Nichtigkeit auch bei örtlicher Unzuständigkeit.<br/>OGH 5 Ob 71/71, 31.03.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 9/23m, 28.02.2023, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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