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Was gilt, wenn im Außerstreitverfahren das falsche Gericht entschied?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Hat ein örtlich unzuständiges Gericht entschieden, macht das die Entscheidung in der Regel nicht ungültig; dieser Mangel bleibt meist folgenlos, weil er die Richtigkeit der Entscheidung üblicherweise nicht beeinflusst. War das Gericht dagegen sachlich unzuständig, ist das Verfahren nichtig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (18 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1951)

Die örtliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes bildet im Außerstreitverfahren keine Nullität, wohl aber die sachliche Unzuständigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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