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Anderes · Anwendbares Recht bei Auslandsbezug

Welches Recht gilt bei einem Fall mit Bezug ins Ausland?

betrifft Geschädigte, Konsumenten, Unternehmer mit Auslandsbezug
Die europäischen Regeln darüber, welches Recht bei Ansprüchen außerhalb von Verträgen gilt, greifen nicht nur, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind. Sie gelten auch dann, wenn der Fall nur einen Mitgliedstaat und einen Staat außerhalb der Union betrifft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Die Rom II‑VO verlangt nicht, dass der Sachverhalt einen Bezug zu mehreren Mitgliedstaaten aufweist, sondern gilt ua auch dann, wenn der Sachverhalt Bezüge nur zu einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat aufweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Genannte Normen

Rom II-VO Art1 Abs1; Rom II-VO Art3; Rom I-VO Art1

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