Zum Inhalt springen

Muss mich ein Inkassobüro über Kreditkosten vorab informieren?

günstig für Inkassobüro betrifft Konsument, Schuldner, Inkassobüro, Kreditgeber
Nein, in der Regel nicht. Die Pflicht, vor Vertragsabschluss über die Kosten eines Kredits zu informieren, trifft nur den Kreditgeber oder den Kreditvermittler. Ein Inkassobüro, das eine Ratenvereinbarung bloß in untergeordneter Rolle vermittelt, trifft sie nicht. Übernimmt es diese Aufgaben aber praktisch vollständig für seinen Auftraggeber, ist es nicht mehr untergeordnet tätig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 21.02.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Adressat der in § 6 VKrG genannten vorvertraglichen Informationspflichten ist der Kreditgeber oder Kreditvermittler.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

VKrG §2 Abs1; VKrG §2 Abs4; VKrG §6

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Aufschlüsselung der Inkassokosten
Vertragsrecht · Zeitpunkt der Information vor dem Zahlungsdienstvertrag
Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber Bürgen
Vertragsrecht · Kostenangaben in der Kreditwerbung
Vertragsrecht · Information über das Anwaltshonorar