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Wann muss die Bank mich über die Kosten meiner Karte informieren?

günstig für Bank betrifft Konsumenten, Bankkunden, Banken
Es genügt, wenn Sie die Informationen unmittelbar vor Ihrer bindenden Erklärung erhalten. Liegt dem Kartenantrag etwa ein Preisaushang bei, hat der Zahlungsdienstleister seine Pflicht erfüllt. Wird der Preisaushang erst nach der Bonitätsprüfung ausgehändigt, ist das hingegen zu spät und daher intransparent.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Selbst eine unmittelbar vor der bindenden Willenserklärung des Zahlungsdienstnutzers vorgenommene Erteilung vorvertraglicher Informationen reicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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