Zählt bei der Unfallversicherung mein persönlicher Zustand?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 15.02.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier. 100 % Mitwirkungsanteil einer Vorschädigung.OGH 7 Ob 170/18b, 26.09.2018
- Hier: AUVB 1995.OGH 7 Ob 149/13g, 04.09.2013
- Dies gilt umso mehr, wenn die beiden Gliedmaßen auf Grund des Unfalls nicht mehr gleich funktionsfähig sind und der Versicherte schon durch diese Differenz beeinträchtigt ist.OGH 7 Ob 47/13g, 23.05.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 210/16g, 15.02.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
Klipp & Klar Bedingungen U 500 Art7.3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn sie mit der bisher festgestellten Beeinträchtigung nicht zusammenhängt. Bemessen wird die dauernde Invalidität immer bezogen auf den einzelnen Körperteil, das Sinnesorgan oder die bestimmte Funktionsstörung. Eine erst nach einem Jahr aufgetretene Störung aus einem anderen medizinischen Fachgebiet kann daher nicht mitberücksichtigt werden. Es kommt dabei nicht auf den Sitz der Verletzung an, sondern darauf, wo sie sich auswirkt.
Die Unfallversicherung leistet nur für jene Folgen, die allein auf den Unfall zurückgehen. Hatten Sie schon vor dem Unfall eine Krankheit oder ein Gebrechen und haben diese die Unfallfolgen beeinflusst, wird das nach den Bedingungen berücksichtigt.