Zum Inhalt springen

Kann ich im Rechtsmittel noch einen neuen Zeugen beantragen?

betrifft Rechtsanwälte, Beschuldigte im Disziplinarverfahren
Nein. In der Berufung gegen einen Disziplinarschuldspruch wird ein neuer Zeugenantrag nur berücksichtigt, wenn Sie darlegen, warum Sie diesen Antrag nicht schon im Verfahren vor dem Disziplinarrat stellen konnten. Fehlt diese Begründung, muss dem Antrag nicht nachgekommen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Einem im Rahmen der Schuldberufung gestellten Antrag auf Vernehmung eines Zeugen ist nicht nachzukommen, wenn nicht dargetan wird, warum dem Beschuldigten eine entsprechende Antragstellung im Verfahren vor dem Disziplinarrat nicht möglich war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

DSt §49

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Aufnahme neuer Beweise bei Wiederaufnahme
Verfahrensrecht · Beweisantrag ohne Beweisthema
Verfahrensrecht · Unterlassener Kontrollbeweis
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen bei Beweiswiederholung
Verfahrensrecht · Wiederaufnahme wegen neuer Beweise