Kann ich im Rechtsmittel noch einen neuen Zeugen beantragen?
betrifft Rechtsanwälte, Beschuldigte im Disziplinarverfahren
Nein. In der Berufung gegen einen Disziplinarschuldspruch wird ein neuer Zeugenantrag nur berücksichtigt, wenn Sie darlegen, warum Sie diesen Antrag nicht schon im Verfahren vor dem Disziplinarrat stellen konnten. Fehlt diese Begründung, muss dem Antrag nicht nachgekommen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Einem im Rahmen der Schuldberufung gestellten Antrag auf Vernehmung eines Zeugen ist nicht nachzukommen, wenn nicht dargetan wird, warum dem Beschuldigten eine entsprechende Antragstellung im Verfahren vor dem Disziplinarrat nicht möglich war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Fundierung des Berufungsvorbringens ergänzend vorgelegte Urkunden.OGH 21 Ds 10/23t, 28.05.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Genannte Normen
DSt §49
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