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Darf ich neue Beweise bringen, wenn zweitinstanzlich neu verhandelt wird?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Wiederholt das Berufungsgericht die schon in erster Instanz aufgenommenen Beweise, dürfen Sie trotzdem keine neuen Tatsachen und Beweise vorbringen. Der zu beurteilende Sachverhalt bleibt unverändert, nur seine Bewertung soll überprüft werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1937)

Ein neues Tatsachenvorbringen oder Beweisvorbringen ist auch dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht die vom Erstrichter aufgenommenen Beweise wiederholt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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