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Kann ich rügen, dass das Gericht meinen zusätzlichen Beweis nicht aufnahm?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Ob zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen, Parteien oder Sachverständigen ein weiterer Beweis nötig ist, entscheiden die Gerichte im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung. Dass ein solcher Kontrollbeweis unterblieben ist, können Sie nicht als Verfahrensfehler bekämpfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (78 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Ob zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der vernommenen Zeugen oder Parteien ein Kontrollbeweis erforderlich ist, ist Sache der freien Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Die Unterlassung von Kontrollbeweisen kann daher nicht unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens angefochten werden. Dasselbe gilt vom Sachverständigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 78.

Im Gesetz

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