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Kann ich gegen ein Nachbargebäude vorgehen, das mir Licht nimmt?

günstig für Bauherr betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Bauherren
Nein. Die Regel über den Entzug von Licht und Luft gilt ausdrücklich nur für Bäume und Pflanzen des Nachbarn. Auf Bauwerke ist sie nicht anzuwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 16.04.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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