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Kann ich mich wehren, wenn mir der Nachbarbau Licht nimmt?

günstig für Bauherr betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Bauherren
Nein. Nach dem Nachbarrecht können Sie sich nur gegen körperliche Einwirkungen wehren. Wenn ein Bau auf dem Nachbargrund dazu führt, dass Licht und Luft nicht mehr wie früher eindringen oder die Aussicht beeinträchtigt wird, ist das keine solche Einwirkung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 16.04.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Nach herrschender Auffassung besteht ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Abwehr von Immissionen nach § 364 Abs 2 ABGB nur dann, wenn eine physische Einwirkung stattfindet, nicht aber schon dann, wenn durch eine Baumaßnahme auf dem Nachbargrund Luft oder Licht nicht mehr so wie früher eindringen können oder wenn die Aussicht beeinträchtigt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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