Muss ich genau angeben, wie viel Licht mir der Nachbar nimmt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121049 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 Ob 84/17v, 27.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das müssen Sie als klagende Partei. Werfen Sie dem Nachbarn einen Eingriff in Ihr Grundstück vor, haben Sie den richtigen Grenzverlauf zu behaupten und zu beweisen. Lässt er sich nicht mehr feststellen, wird Ihre Klage abgewiesen. Sie sind dann auf das eigene Verfahren zur Grenzfestsetzung verwiesen.
Sie müssen einen zahlenmäßig bestimmten Betrag fordern und Ihren Schaden ausreichend begründen. Auch wenn das Gericht die Höhe schätzen darf, dürfen Sie deren Ermittlung nicht einfach einem Sachverständigen überlassen. Ebenso muss ein Räumungsbegehren klar sagen, welche Räume geräumt werden sollen.