Zählt es, wann der Nachbar seine Bäume gepflanzt hat?
günstig für Baumeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Hauseigentümer
Ja. Bei der Frage, ob der Lichtentzug unzumutbar ist, wird auch berücksichtigt, ob die Bäume und anderen Pflanzen zu einer Zeit gesetzt wurden, als eine solche gesetzliche Regelung noch nicht absehbar war. Dieser Umstand fließt in die Abwägung ein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Bei der Unzumutbarkeitsprüfung ist auch zu berücksichtigen, ob die Bäume und anderen Pflanzen, die das Licht entziehen, zu einem Zeitpunkt gepflanzt wurden, zu dem ein Inkrafttreten einer Regelung, wie sie § 364 Abs 3 ABGB trifft, noch nicht absehbar war.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 84/17v, 27.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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