Muss ich als Beklagter meine Gegenforderungen in eine Reihenfolge bringen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 12.05.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 46/21g, 12.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie mit mehreren Gegenforderungen aufrechnen wollen, müssen Sie angeben, welche Forderung in welcher Höhe der Klagsforderung gegenübergestellt wird. Eine pauschale Summe aus mehreren Ansprüchen genügt nicht; das gilt auch, wenn Sie sich in einer Klage gegen die Exekution darauf stützen.
Ein Verbot, Forderungen gegeneinander aufzurechnen, wird vom Gericht nicht von sich aus berücksichtigt. Sie müssen es ausdrücklich einwenden.