Zum Inhalt springen

Muss ich als Beklagter meine Gegenforderungen in eine Reihenfolge bringen?

günstig für Beklagter betrifft Beklagte, Kläger, Unternehmer
Nein. Wenn Sie mehrere Gegenforderungen einwenden, müssen Sie dem Gericht keine Prüfungsreihenfolge vorgeben. Reihen Sie sie nicht, darf das Gericht die Verhandlung aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst auf eine der Gegenforderungen beschränken.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 12.05.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Der Beklagte ist nicht verpflichtet, mehrere Gegenforderungen in ein Eventualverhältnis zueinander zu setzen, also dem Gericht eine Prüfungsreihenfolge vorzugeben. Im Fall einer unterbliebenen Reihung liegt es im Ermessen des Gerichts, aufgrund prozessökonomischer Erwägungen die Verhandlung zumindest faktisch auf eine der Gegenforderungen zu beschränken.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Pauschale Aufrechnung

Nein. Wenn Sie mit mehreren Gegenforderungen aufrechnen wollen, müssen Sie angeben, welche Forderung in welcher Höhe der Klagsforderung gegenübergestellt wird. Eine pauschale Summe aus mehreren Ansprüchen genügt nicht; das gilt auch, wenn Sie sich in einer Klage gegen die Exekution darauf stützen.

günstig für Kläger Aufrechnungsverbot muss eingewendet werden

Ein Verbot, Forderungen gegeneinander aufzurechnen, wird vom Gericht nicht von sich aus berücksichtigt. Sie müssen es ausdrücklich einwenden.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Reihenfolge bei der Aufrechnung
Verfahrensrecht · Gegenforderung und Urteil über den Grund
Verfahrensrecht · Entscheidung über die Gegenforderung