Kann über die eingewendete Gegenforderung vorab entschieden werden?
betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger
Nein. Über eine Forderung, die der Beklagte nur zur Aufrechnung einwendet, darf nicht vorab mit einem Urteil über den Grund entschieden werden. Sie wird gemeinsam mit dem Begehren erledigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Über eine aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung ist nicht mit Zwischenurteil zu entscheiden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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