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Muss ich selbst einwenden, dass nicht aufgerechnet werden darf?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner, Rechtsanwälte
Ein Verbot, Forderungen gegeneinander aufzurechnen, wird vom Gericht nicht von sich aus berücksichtigt. Sie müssen es ausdrücklich einwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Das Aufrechnungsverbot des § 1440 ABGB und § 19 RAO ist nur über Einrede zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033798 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Aufrechnungsverbot und Widerklage

Ja. Haben Sie im Vertrag vereinbart, dass nicht aufgerechnet werden darf, können Sie Ihre Gegenforderung im laufenden Verfahren zwar nicht einwenden. Sie können sie aber mit einer eigenen Klage gegen den Kläger geltend machen.

günstig für Beklagter Aufrechnungseinrede im Prozess

Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie als Beklagter eine eigene Forderung gegen den Kläger geltend. Das Gericht soll über Bestand und Aufrechenbarkeit dieser Forderung entscheiden, die Aufrechnung vollziehen und die Klage abweisen.

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