Muss ich selbst einwenden, dass nicht aufgerechnet werden darf?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier war keine Feststellung zu einer Änderung der Honorarvereinbarung erforderlich, weil der beklagte Rechtsanwalt gegen das Aufrechnungsverbot gemäß § 19 Abs 3 RAO verstieß.OGH 4 Ob 136/24i, 21.01.2025
- Hier wurde im erstinstanzlichen Verfahren die Gegenforderung aber nicht nur inhaltlich bestritten, sondern auch die Unzulässigkeit ihrer Geltendmachung wegen der widerrechtlichen Behebung vom Konto eingewandt.OGH 9 Ob 31/17z, 28.06.2017
- Den ersten vier diesem Rechtssatz zugrunde liegenden Entscheidungen lagen jeweils Konstellationen zugrunde, in denen die Unzulässigkeit der Aufrechnung im erstinstanzlichen Verfahren in keiner Weise angesprochen wurde.OGH 9 Ob 31/17z, 28.06.2017
- Das Aufrechnungsverbot des § 1440 S 2 ABGB kann bei entsprechendem Vorbringen auch ohne ausdrücklichen Einwand berücksichtigt werden.OGH 9 Ob 31/17z, 28.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033798 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 125/24d, 03.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Haben Sie im Vertrag vereinbart, dass nicht aufgerechnet werden darf, können Sie Ihre Gegenforderung im laufenden Verfahren zwar nicht einwenden. Sie können sie aber mit einer eigenen Klage gegen den Kläger geltend machen.
Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie als Beklagter eine eigene Forderung gegen den Kläger geltend. Das Gericht soll über Bestand und Aufrechenbarkeit dieser Forderung entscheiden, die Aufrechnung vollziehen und die Klage abweisen.