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Darf der Vermieter nach dem Tod des Mieters immer erhöhen?

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Die schrittweise Anhebung des Mietzinses bei Geschäftsräumen ist nur möglich, wenn die Mietrechte durch den Tod des Mieters als Ganzes auf einen Rechtsnachfolger übergehen. Fehlt ein solcher Übergang des gesamten Vermögens, gibt es kein Recht zur Anhebung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Mietzinsanhebungsmöglichkeit nach § 46a Abs 2 MRG besteht nur dann, wenn es durch den Tod eines Geschäftsraummieters zur Gesamtrechtsnachfolge in dessen Mietrechte kommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung trotz Weitergaberecht

Ja. Die Möglichkeit des Vermieters, den Mietzins nach dieser Bestimmung anzuheben, besteht auch dann, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Weitergaberecht oder ein Verpachtungsrecht eingeräumt wurde.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung bei Unternehmensverpachtung

Ja, zeitlich unbegrenzt. Verpachtet der Mieter das Unternehmen im Geschäftslokal, ist das Recht des Vermieters, den Hauptmietzins anzuheben, an keine Frist gebunden. Anders ist es bei einem Verkauf des Unternehmens: dort gilt eine Frist.

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