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Blieb die vom Höchstgericht bezweifelte Bestimmung des Stabilitätsgesetzes gültig?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betroffene des Stabilitätsgesetzes
Ja. Der Oberste Gerichtshof hielt eine Bestimmung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 für verfassungswidrig und legte sie dem Verfassungsgerichtshof vor. Dieser wies den Antrag im Jahr 2017 ab. Die Bestimmung blieb damit anwendbar.

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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2015)

Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 3 B-VG (Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, auszusprechen, dass Art 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 - 2. StabG 2012 idF BGBl I 2012/35 verfassungswidrig war.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

B-VG Art89 Abs2; B-VG Art140; 2.StabG Art81

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