Ist diese Regel des Behinderteneinstellungsgesetzes verfassungswidrig?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, begünstigte Behinderte
Nein. Der Oberste Gerichtshof hat gegen die betreffende Bestimmung des Behinderteneinstellungsgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie können sich in einem Verfahren daher nicht darauf stützen, dass diese Regel gegen die Verfassung verstoße.
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Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Keine verfassungsmäßigen Bedenken § 14 Abs 2 BEinstG. (§ 48 ASGG).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 70/20g, 28.01.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
BEinstG §8 Abs2; BEinstG §14 Abs2
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