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Kann ein Gericht eine Dienstrechtsregelung als verfassungswidrig vorlegen?

betrifft Arbeitnehmer, Landesbedienstete, Dienstgeber
Der Oberste Gerichtshof kann beim Verfassungsgerichtshof beantragen, eine gesetzliche Regelung als verfassungswidrig aufzuheben. Hier betrifft der Antrag bestimmte Wortfolgen im steiermärkischen Landesbedienstetenrecht in einer späteren Fassung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG (Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, gemäß Art 89 Abs 3 B-VG (Art 140 Abs 4 B-VG) auszusprechen, dass - in § 256 Abs 1 Z 2 lit b) Stmk. L-DBR idF LGBl 2011/74 die Wortfolgen „aa) bis zu drei Jahren“, „und“, „bb) bis zu weiteren drei Jahren zur Hälfte“ sowie - in § 256 Abs 2 S 1 Stmk. L-DBR idF LGBl 2011/74 die Wortfolge „Abs. 1 Z 2 lit. b sublit aa und“ verfassungswidrig sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

B-VG Art89 Abs2; B-VG Art89 Abs3; B-VG Art140 Abs1; Stmk L-DBR idF LGBl 2003/29 §280 Abs1; Stmk L-DBR idF LGBl 2007/30 §190 Abs5; Stmk L-DBR idF LGBl 2011/74 §256 Abs1 Z2; Stmk L-DBR idF LGBl 2011/74 §256 Abs2 S1

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