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Darf ich als Anleger trotz gemeinsamem Vertreter selbst klagen?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Anleihegläubiger, Organmitglieder, Emittenten
Auch wenn für die Anleihegläubiger ein gemeinsamer Vertreter bestellt ist, können Sie selbst auf Schadenersatz klagen. Das gilt, wenn es auf einen bei Ihnen persönlich zu beurteilenden Sachverhalt ankommt oder wenn Sie den Anspruch zusätzlich auf einen anderen Grund stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Das Vertretungsmonopol des nach § 1 TSchVG bestellten Kurators steht der selbständigen Schadenersatzklage des Anleiheninhabers nicht entgegen, wenn der Anspruch von einem individuell zu beurteilenden Sachverhalt (hier: Willensentschluss des Anlegers) abhängt oder nicht nur im Anleihenverhältnis wurzelt, sondern sich auch auf einen weiteren Verpflichtungsgrund stützt (hier: Schutzgesetzverletzung des beklagten Organmitglieds).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

TSchVG §1; TSchVG §9

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