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Kann ich als Anleihegläubiger andere Ansprüche selbst verfolgen?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Anleihegläubiger, Emittenten
Das Gesetz über den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger schützt nur jene Ansprüche, die sich aus der Anleihe selbst ergeben. Stützen Sie einen Anspruch zusätzlich auf einen anderen Grund, fällt er nicht darunter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1929)

Das KuratorenG vom 24.04.1874, RGBl Nr 49, schützt nur die aus den Teilschuldverschreibungen abgeleiteten Ansprüche, nicht aber Ansprüche, die außerdem noch auf einen anderen Verpflichtungsgrund gestützt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078139 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

TSchVG allg

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