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Bekomme ich Urlaubsersatz, wenn mein freier Vertrag umqualifiziert wird?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmer, öffentliche Arbeitgeber
Ja. Wird Ihr freies Dienstverhältnis nachträglich als echtes Dienstverhältnis nach dem Vertragsbedienstetengesetz eingestuft und haben Sie tatsächlich keinen Erholungsurlaub verbraucht, steht Ihnen nach dem Ende grundsätzlich eine Urlaubsersatzleistung zu. Bei der Berechnung ist aber das zwingende Entgeltschema dieses Gesetzes zu beachten. Dasselbe gilt für das Feiertagsentgelt.

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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Bei Umqualifizierung eines freien Dienstverhältnisses in ein Dienstverhältnis nach dem VBG hat der Vertragsbedienstete, der tatsächlich keinen Erholungsurlaub konsumiert hat, nach Beendigung des Dienstverhältnisses einen prinzipiellen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung. Bei Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist jedoch auf das zwingende Entgeltschema nach dem VBG Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neuer Arbeitgeber

Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neue Stelle

Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.

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