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Bekomme ich Kursverluste ersetzt, weil die Gesamtbelastung fehlte?

günstig für Bank betrifft Kreditnehmer, Konsumenten, Banken
Nein. Ein Schaden oder Irrtum, der nur aus Wechselkursschwankungen entsteht, wurde durch die fehlende Angabe nicht verursacht. Denn eine Gesamtbelastung, die künftige und nicht vorhersehbare Wechselkursänderungen berücksichtigt, lässt sich gar nicht berechnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Die Unterlassung der Nennung der Gesamtbelastung ist nicht kausal für einen nur aus dem Währungsrisiko (Wechselkursschwankungen) resultierenden Schaden oder Irrtum, weil die Berechnung einer Gesamtbelastung, in der nicht vorhersehbare Wechselkursschwankungen berücksichtigt sind, nicht möglich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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