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Bekomme ich Ersatz, obwohl ich ohnehin so entschieden hätte?

günstig für Berater betrifft Anleger, Konsumenten, Banken, Berater
Nein. Hätten Sie dieselbe Anlageentscheidung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung getroffen, war der Aufklärungsfehler für Ihren Schaden nicht ursächlich. Eine Unterlassung ist nämlich nur dann ursächlich, wenn die unterbliebene Handlung den Schaden verhindert hätte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 23.05.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die Kausalität des Aufklärungsfehlers für den realen Schaden des Anlegers ist zu verneinen, wenn der Kunde dieselbe Anlageentscheidung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung getroffen hätte, da eine Unterlassung nur kausal ist, wenn die Vornahme einer bestimmten aktiven Handlung den Schaden verhindert hätte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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