Wie klage ich den Schaden aus meinem Fremdwährungskredit ein?
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Solange der Kredit noch läuft, klagen Sie grundsätzlich auf Rückkonvertierung und ordnungsgemäße Weiterführung des Kreditkontos, nicht auf Zahlung. Das gilt besonders dann, wenn der rechnerische Schaden noch nicht feststeht und Sie deshalb keinen Betrag nennen können. Anderes gilt nur, wenn die Rückführung unmöglich oder untunlich ist.
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 28.01.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Bei Geltendmachung des Konvertierungsschadens (bei weiterhin aufrechtem Kreditverhältnis) ist grundsätzlich (außer bei Unmöglichkeit oder Untunlichkeit) eine auf Naturalrestitution gerichtete Leistungsklage auf Rückkonvertierung und pflichtgemäße Weiterführung des Kreditkontos zu erheben, und zwar gerade dann, wenn der rechnerische Schaden noch nicht feststeht und ein reines Zahlungsbegehren daher nicht beziffert werden kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 1/20f, 28.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
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