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Darf ich direkt beim Geschäft meines Konkurrenten werben?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Händler, Mitbewerber, Kunden
Ja. Niemand hat einen Anspruch darauf, seine Marktposition zu behalten; in fremde Kundenkreise einzudringen gehört zum Wesen des Wettbewerbs. Unzulässig wird eine Maßnahme erst durch die Art und Weise, wie sie den Mitbewerber beeinträchtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Das Eindringen in den Kundenkreis der Konkurrenten gehört zum Wesen des Wettbewerbs; niemand hat Anspruch auf die Wahrung seiner Position. Nur die Art und Weise, wie die Beeinträchtigung des Mitbewerbers geschieht, kann eine Wettbewerbshandlung unzulässig machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

UWG §1 D3f

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