Bekomme ich die Therme ersetzt, die ich vor 2015 zahlte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 101/16f, 24.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 5
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- MRG § 49g · Übergangsregelung zur Wohnrechtsnovelle 2015
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Pflicht des Vermieters, eine mitvermietete Heiztherme, einen Warmwasserboiler oder ein sonstiges Wärmebereitungsgerät zu erhalten, kann auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Eine gegenteilige Regelung im Mietvertrag ist nichtig.
In diesem Bereich muss der Vermieter eine schadhaft gewordene Heiztherme nicht erneuern, weshalb Sie ihm die Kosten eines Austauschs nicht sofort verrechnen können. Trifft aber auch Sie keine Pflicht zur Erneuerung und haben Sie den Defekt der bei Übergabe funktionierenden Therme nicht verschuldet, können Sie für die Dauer und im Ausmaß der Unbrauchbarkeit den Mietzins mindern.