Zum Inhalt springen

Kann ich dem Nachbarn verbieten, dass sein Baum wächst?

günstig für Baumeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Gartenbesitzer
Ihr Nachbar darf auch nahe der Grenze Bäume und Sträucher pflanzen. Ihm gehören auch die Wurzeln und Äste, die auf Ihren Grund reichen; das ist eine Einschränkung Ihres Eigentums aus Rücksicht auf die Nachbarschaft. Sie können daher nicht verlangen, dass er das Wachsen der Äste unterlässt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Dem Grundeigentümer ist es grundsätzlich gestattet, auch an der Grenze Bäume (Sträucher) zu pflanzen. Er wird durch Zuwachs Eigentümer jener Wurzeln und Äste, die sich in oder über fremdem Grund befinden. Insofern liegt eine Eigentumsbeschränkung aus Rücksichten der Nachbarschaft vor. Der Nachbar ist nicht berechtigt, vom Eigentümer des Baumes die Unterlassung "des Wachsenlassens von Ästen" zu begehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Nachbarrecht · Überhängende Äste und Wurzeln
Nachbarrecht · Licht und Luft durch Bewuchs des Nachbarn
Nachbarrecht · Rückschnitt von Überhang und Wurzeln
Nachbarrecht · Überhängende Äste und ihre Entsorgung
Nachbarrecht · Duldung des Überhangs