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Kann ich vom Nachbarn verlangen, dass er die Äste abschneidet?

günstig für Baumeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Gartenbesitzer
Nein. Das Gesetz regelt Ihre Rechte beim Überhang abschließend: Sie dürfen die überhängenden Äste und die eindringenden Wurzeln selbst entfernen. Ein darüber hinausgehendes Begehren, dass der Eigentümer des Baumes oder Strauches den Überhang beseitigt, steht Ihnen nicht zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 13.09.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

§ 422 ABGB regelt die Rechte des Nachbarn bezüglich des Überhanges abschließend. Über das in § 422 ABGB normierte Selbsthilferecht hinaus hat der Nachbar nicht die Möglichkeit, ein auf sein Eigentumsrecht gestütztes Begehren zur Beseitigung des Überhanges durch den Eigentümer des Baumes oder Strauches zu stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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