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Kann mich das Pflegeheim auch aus anderen Gründen kündigen?

günstig für Heimträger betrifft Heimbewohner, Angehörige, Heimträger, Konsument
Ja. Das Gesetz zählt die wichtigsten Kündigungsgründe des Heimträgers nur beispielhaft auf. Das Gericht muss aber prüfen, ob ein nicht ausdrücklich geregelter Fall gleich schwer wiegt wie die im Gesetz genannten Gründe.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

§ 27i Abs 1 KSchG zählt die praktisch bedeutsamen Kündigungsgründe demonstrativ auf. Das Gericht hat zu werten, ob den gesetzlich nicht geregelten Fällen dieselbe Bedeutung zukommt wie den gesetzlich geregelten Kündigungstatbeständen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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