Wann darf mir wegen Auflassung meines Postens gekündigt werden?
günstig für Hausbesorger betrifft Hausbesorger, Hauseigentümer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Dieser Kündigungsgrund liegt nur vor, wenn der Hauseigentümer wichtige Gründe für die Auflassung des Hausbesorgerpostens nachweist. Zusätzlich muss erwiesen sein, dass die Absicht der Auflassung schon zuvor bestand.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der Kündigungsgrund ist nur gegeben, wenn der Hauseigentümer wichtige Gründe für die Auflassung des Hausbesorgerpostens nachweist und wenn die erste Absicht der Auflassung erwiesen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Auflassung des Hausbesorgerpostens wegen Betrauung eines Reinigungsunternehmens berechtigt nicht zur Kündigung.OGH 8 ObA 140/01y, 25.06.2001
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 242/91, 18.12.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 ObA 1/24s, 11.01.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
HbG §18 Abs6 litd
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