Zum Inhalt springen

Wann darf mir wegen Auflassung meines Postens gekündigt werden?

günstig für Hausbesorger betrifft Hausbesorger, Hauseigentümer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Dieser Kündigungsgrund liegt nur vor, wenn der Hauseigentümer wichtige Gründe für die Auflassung des Hausbesorgerpostens nachweist. Zusätzlich muss erwiesen sein, dass die Absicht der Auflassung schon zuvor bestand.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der Kündigungsgrund ist nur gegeben, wenn der Hauseigentümer wichtige Gründe für die Auflassung des Hausbesorgerpostens nachweist und wenn die erste Absicht der Auflassung erwiesen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

HbG §18 Abs6 litd

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Scheinauflassung des Hausbesorgerpostens
Arbeitsrecht · Teilweise Übernahme der Hausbesorgerarbeiten
Arbeitsrecht · Auflassung des Hausbesorgerpostens als Kündigungsgrund
Arbeitsrecht · Zuwarten mit der Kündigung des Hausbesorgers
Mietrecht · Zeitpunkt für den Kündigungsgrund