Ab wann läuft meine Frist für Mängel am Erhaltungsgutachten?
günstig für Erwerber betrifft Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger
Die dreijährige Frist beginnt erst, wenn für Sie als Erwerber zweifelsfrei feststeht, dass das Gutachten fehlerhaft war oder größere Erhaltungsarbeiten nötig sind. Das gilt aber nur innerhalb von zehn Jahren. Der Grund ist, dass sich der Bedarf an größeren Arbeiten oft erst mit deutlicher Verzögerung zeigt.
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2016)
Da sich die Notwendigkeit größerer Erhaltungsarbeiten unter Umständen erst mit einer deutlichen Verzögerung manifestiert, beginnt im Fall des § 37 Abs 4 WEG die dreijährige Gewährleistungsfrist erst zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem - innerhalb von zehn Jahren - für den Erwerber die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens bzw die Erforderlichkeit von „größeren“ Erhaltungsarbeiten zweifelsfrei feststeht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130867 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 207/18d, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 37 · Annahmeverbot; Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers
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