Wie lange kann ich Mängel bei meinem Subunternehmer geltend machen?
günstig für Subunternehmer betrifft Unternehmer, Subunternehmer, Bauherren, Werkbesteller
Auch wenn Sie Arbeiten an einen Subunternehmer weitergeben, haben Sie ihm gegenüber eigene Ansprüche auf mängelfreie Leistung. Diese Ansprüche müssen Sie innerhalb von drei Jahren ab Übergabe bei Gericht geltend machen, sonst erlöschen sie.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung, deren Geltendmachung an die im § 933 ABGB geregelten Ausschlussfristen gebunden ist. Sie erlöschen deshalb, wenn sie von ihm nicht innerhalb von drei Jahren ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Regressanspruch einerseits und ein Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag andererseits stehen in Konkurrenz, schließen einander also nicht aus.OGH 3 Ob 35/07d, 13.07.2007
- Der Unternehmer kann auch allenfalls eigene Schadenersatzansprüche gegen diesen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag haben.OGH 3 Ob 48/04m, 26.05.2004
- Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Unternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Sub-Werkvertrag ist von seinem Regressanspruch zu unterscheiden, der sich darauf gründet, dass er als Geschäftsherr (Generalunternehmer) vom Besteller (Bauherrn) für mangelhafte Leistungen seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) in Anspruch genommen wurde.OGH 9 Ob 236/99t, 15.12.1999
- Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem (Sub)Werkauftrag konkurriert mit seinem spezielleren Regressanspruch.OGH 6 Ob 40/98w, 15.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 70/23i, 19.10.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- ABGB § 1313
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