Zum Inhalt springen

Kann ich als Nachmieter die Genossenschaftswohnung ins Eigentum übernehmen?

günstig für Bauvereinigung betrifft Mieter, Nachmieter, Bauvereinigung
Nur unter einer Bedingung: Sie müssen selbst auf eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren verweisen können. Die Zeit Ihres Vormieters zählt dabei nicht mit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ein Nachmieter kann einen Antrag auf Übertragung in das Wohnungseigentum nur nach § 15c lit a Z 2 iVm § 15e Abs 1 lit b WGG stellen, das heißt, wenn er auf eine zumindest eigene 10‑jährige Nutzungsdauer verweisen kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Rechtsweg beim Kauf einer Genossenschaftswohnung
Wohnungseigentum · Kauf der Genossenschaftswohnung neben Vertrag
Mietrecht · Abtretung von Mietrechten
Mietrecht · Zeitpunkt der Eintrittsvoraussetzungen
Mietrecht · Sperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs